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   BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96   

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https://dejure.org/1996,6414
BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96 (https://dejure.org/1996,6414)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1996 - 1 StR 576/96 (https://dejure.org/1996,6414)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96 (https://dejure.org/1996,6414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bemächtigungssituation des Opfers ohne beabsichtigte, weitergehende Ziele - Weitergehende Nötigung durch qualifizierte Drohung - Sich-Bemächtigen, Entführen und abgenötigte Handlung in unmittelbarem Zusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96
    In einem solchen Falle ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359).
  • BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05

    Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur

    Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05

    Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung)

    Wenn aber der Täter - wie hier - die von ihm geschaffene Lage nicht zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausnutzen will, ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH, Beschluß vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96; vgl. auch LK-Träger/ Schluckebier 11. Aufl. § 239 b Rdn. 8).
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